Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Website-Projekte und laufende Betreuung von Unternehmen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Webdesign, Website-Entwicklung sowie vereinbarte Hosting-, Wartungs- und Betreuungsleistungen zwischen Simon Falkner und David Langoth, gemeinsam auftretend als Sidavo GesbR, und Unternehmern. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Diese Bedingungen sind nicht für Verträge mit Verbrauchern bestimmt. Mit „Sidavo“ sind in diesen AGB die beiden genannten Gesellschafter als Vertragspartner gemeint. Die Bezeichnung „Sidavo GesbR“ bezeichnet ihren gemeinsamen Auftritt und keine eigenständige juristische Person.
Die AGB gelten nur, wenn sie vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und ihre Geltung vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang. Allein der Besuch dieser Website oder eine Kontaktanfrage führt nicht zur Vereinbarung dieser AGB.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website und die Übermittlung des Kontaktformulars dienen der Anbahnung eines Projekts. Eine Anfrage ist unverbindlich und löst keine Zahlungspflicht aus. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über das konkrete Angebot zustande. Zur nachvollziehbaren Dokumentation sollen Angebot, Annahme und spätere Änderungen per E-Mail oder in einem Vertragsdokument festgehalten werden.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Welche Seiten, Funktionen, Inhalte und Leistungen enthalten sind, ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot. Dies gilt auch für Korrekturschleifen, die Übernahme bestehender Inhalte, Suchmaschinenoptimierung und laufende Inhaltsänderungen. Leistungen außerhalb dieses Umfangs werden vor ihrer Ausführung einschließlich etwaiger Mehrkosten und Terminänderungen gesondert vereinbart. Die Behebung von Mängeln der vereinbarten Leistung ist keine zusätzlich zu vergütende Erweiterung.
4. Zusammenarbeit und Termine
Der Auftraggeber stellt die für das Projekt vereinbarten Inhalte, Informationen und erforderlichen Zugänge bereit und benennt eine Ansprechperson für Rückfragen und Freigaben. Zugangsdaten sind über einen abgestimmten sicheren Übertragungsweg bereitzustellen. Sidavo informiert über erkennbare Hindernisse und deren Auswirkungen auf den Projektablauf. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, benennt Sidavo die fehlenden Inhalte, Zugänge oder Entscheidungen konkret und fordert den Auftraggeber per E-Mail zur Nachholung innerhalb einer nach Umfang und Aufwand angemessenen Frist auf. Sidavo dokumentiert, welche Arbeiten dadurch tatsächlich behindert werden. Soweit eine Verzögerung durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verursacht wird, verschieben sich betroffene Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer sachlich erforderlichen, angemessenen Wiederanlaufzeit. Sidavo teilt die Auswirkungen und den angepassten Zeitplan nachvollziehbar mit; nicht betroffene Arbeiten werden soweit zumutbar fortgeführt.
Bleibt die erforderliche Mitwirkung aus, kann Sidavo nach Maßgabe des § 1168 Abs. 2 ABGB eine angemessene Nachfrist setzen und dabei ausdrücklich erklären, dass der Vertrag nach fruchtlosem Ablauf als aufgehoben gilt. Eine Vertragsaufhebung tritt nicht allein durch das Ausbleiben einer Antwort ein. Etwaige Ansprüche wegen Zeitverlusts richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; pauschale Verzögerungsgebühren werden nicht vereinbart. Ungefähre Zeitangaben auf der Website ersetzen keinen individuell vereinbarten Fertigstellungstermin.
5. Vergütung und Zahlung
Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Preise und Leistungen. Ein vereinbarter Fixpreis gilt für den dort beschriebenen Umfang. Einmalige Erstellungskosten, laufende Entgelte für Hosting, Verwaltung, Wartung, Support und die vereinbarte Domain, gesonderte Drittkosten und die umsatzsteuerliche Behandlung werden im Angebot ausgewiesen.
Laufendes Servicepaket bei Auftragserteilung: Mit Vertragsabschluss beziehungsweise verbindlicher Auftragserteilung stellen wir das gesamte laufende Servicepaket für die erste gewählte Abrechnungsperiode in Rechnung. Es umfasst Hosting, Verwaltung, Wartung, Support und die Gebühren für die vereinbarte Domain. Bei monatlicher Abrechnung beträgt der Paketpreis 69 € pro Monat, jeweils im Voraus. Bei jährlicher Abrechnung beträgt der Paketpreis 720 € für zwölf Monate (rechnerisch 60 € pro Monat); der gesamte Jahresbetrag ist zu Beginn der jeweiligen Jahresperiode im Voraus zu bezahlen. Die erste Vorauszahlung beträgt somit 69 € für den ersten Monat oder 720 € für das erste Jahr, soweit kein abweichender Preis individuell vereinbart wurde. Dieser Betrag ist bei Auftragserteilung gegen Rechnungslegung im Voraus zu bezahlen. Er dient der Vorfinanzierung und Bereitstellung des Hostings sowie der technischen Vorbereitung des Website-Launches. Die Bereitstellung des Hostings und der Livegang setzen den Eingang dieser Zahlung voraus.
Die Vorauszahlung wird vollständig auf das Entgelt des gesamten Servicepakets für die erste Abrechnungsperiode angerechnet. Sie ist keine zusätzliche Gebühr und keine Anzahlung auf die einmaligen Erstellungskosten. Die erste Abrechnungsperiode des Servicepakets beginnt mit der Bereitstellung des Hostings; ihr Beginn und Ende werden in der Rechnung angegeben. Die Rechnungslegung erfolgt bereits bei Auftragserteilung. Bereitstellung bedeutet, dass das für den Auftrag eingerichtete Hosting technisch nutzbar zur Verfügung steht; Sidavo bestätigt dem Auftraggeber diesen Zeitpunkt per E-Mail. Der spätere Livegang verschiebt den Beginn der Serviceperiode nicht. Erfolgt die tatsächliche Bereitstellung später als zunächst in der Rechnung angegeben, werden die Periodendaten entsprechend berichtigt, sodass keine Zeit vor der Bereitstellung berechnet wird.
Erstellungskosten nach Projektabschluss: Im regulären Projektablauf stellen wir die vereinbarten einmaligen Kosten für die Erstellung der Website nach Fertigstellung, Livegang und Abschluss sämtlicher zum vereinbarten Projektumfang gehörenden Leistungen in Rechnung. Sie werden getrennt vom Entgelt des laufenden Servicepakets abgerechnet. Für ihre Fälligkeit und Zahlung gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Vom Auftraggeber verhinderte Fertigstellung oder Veröffentlichung: Ist die Website vertragsgemäß fertiggestellt und zur Veröffentlichung bereit und verzögert sich ausschließlich der Livegang aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Sidavo die Erstellungskosten nach Mitteilung der nachprüfbaren Fertigstellung, Bereitstellung einer prüfbaren Fassung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Freigabe oder Benennung konkreter Mängel in Rechnung stellen. Die Erstellungskosten werden in diesem Fall gegen Rechnungslegung fällig, ohne dass der tatsächliche Livegang abgewartet werden muss. Noch geschuldete Veröffentlichungsleistungen bleiben geschuldet. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Ist die Leistung noch nicht vollständig erbracht, richten sich etwaige Entgeltansprüche wegen verhinderter Ausführung ausschließlich nach den Voraussetzungen des § 1168 ABGB. Voraussetzung ist insbesondere die Leistungsbereitschaft von Sidavo. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb durch die frei gewordene Arbeitskraft und absichtlich versäumter anderweitiger Erwerb. Sidavo legt den erreichten Leistungsstand, die hindernden Umstände und die Berechnung eines geltend gemachten Anspruchs nachvollziehbar dar. Die bloße Behauptung der Fertigstellung oder eine ausbleibende Rückmeldung begründet keine automatische Abnahme und keine pauschale Fälligkeit des vollen Projektpreises. Berechtigte Mängeleinwendungen und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Weitere Anzahlungen oder Teilzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Diese AGB begründen keine zusätzlichen pauschalen Bearbeitungs-, Mahn- oder Stornogebühren.
6. Prüfung, Freigabe und Mängel
Vor dem vereinbarten Livegang erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die Website zu prüfen und erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang mitzuteilen. Der Livegang wird gemeinsam abgestimmt. Eine Freigabe oder Veröffentlichung allein bedeutet keinen Verzicht auf gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Ansprüche und Voraussetzungen. Beanstandungen sollen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung übermittelt werden, damit sie geprüft und bearbeitet werden können.
7. Inhalte und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Marken und sonstigen Inhalte für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Sidavo klärt die für selbst beigesteuerte Materialien erforderlichen Nutzungsrechte im Rahmen der vereinbarten Leistung. Die im Angebot oder in einer vor Vertragsabschluss vereinbarten Leistungsanlage festgelegten Nutzungsrechte bezeichnen konkret die betroffenen Arbeitsergebnisse, zulässigen Nutzungsarten, räumlichen und zeitlichen Umfang, Exklusivität sowie Bearbeitungs- und Übertragungsrechte. Auch die Bearbeitung durch nachfolgende Dienstleister, der Betrieb bei einem anderen Hostinganbieter und der Zeitpunkt der Rechteeinräumung werden dort ausdrücklich geregelt. Die vereinbarte Vergütung für diese Rechte wird dem jeweiligen Leistungsumfang zugeordnet.
Die Übergabe wird in derselben Vereinbarung konkret beschrieben: betriebsfähige Website-Dateien, gegebenenfalls Quellcode und bearbeitbare Gestaltungsdateien, Datenbankexporte, Administrations- und Domainzugänge sowie Dokumentation. Bestehende Komponenten und Materialien Dritter werden mit den für ihre Nutzung relevanten Lizenzbedingungen und etwaigen Folgekosten ausgewiesen. Aus einer Hostingkündigung allein folgt keine Einschränkung bereits eingeräumter, fortbestehender Nutzungsrechte. Vorbestehende und wiederverwendbare Komponenten von Sidavo werden in der Leistungsanlage von individuell erstellten Ergebnissen abgegrenzt; die für den vereinbarten Website-Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte daran werden dort ausdrücklich mitgeregelt. Eine Übergabe sämtlicher interner Entwürfe und Arbeitsdateien ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde.
Die vereinbarte Kundendomain wird, soweit keine andere individuelle Vereinbarung besteht, auf den Auftraggeber als Domaininhaber registriert; Sidavo übernimmt deren Verwaltung im vereinbarten Umfang. Bei Hosting-, CMS- und sonstigen Dienstkonten werden Kontoinhaber, administrative Berechtigungen und die bei Vertragsende zu übergebenden Zugänge vorab festgelegt. Persönliche Zugangsdaten oder Konten anderer Kunden sind von einer Übergabe ausgeschlossen; erforderliche Kundendaten werden getrennt exportiert. Für eingesetzte Open-Source-Software, Schriften, Bilder, Plugins und sonstige Komponenten Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Diese AGB schränken daraus bestehende Rechte nicht ein. Eine Verwendung von Kundenlogos, Projektabbildungen oder Kundenstimmen für eigene Referenzwerbung setzt eine gesonderte Zustimmung voraus; sie wird nicht durch diese AGB erteilt.
8. Hosting, Wartung und laufende Betreuung
Laufende Leistungen werden nur im vereinbarten Umfang erbracht. Dazu gehören je nach Angebot Hosting, Updates, Sicherungen, Support und Inhaltsänderungen. Zuständigkeiten, Sicherungs- und Wiederherstellungsumfang, Reaktionszeiten und vereinbarte Leistungen werden im Angebot festgelegt. Für Vorauszahlung und Abrechnung gilt Abschnitt 5; für Laufzeit, Verlängerung und Kündigung gilt Abschnitt 10, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht. Für vereinbarte Sicherungen werden insbesondere Sicherungsintervall, Aufbewahrungsdauer, erfasste Daten und Systeme sowie der Einbezug oder Ausschluss von E-Mail-Postfächern festgelegt. Ebenso werden Umfang, Kosten und gegebenenfalls zugesagte Zeiten der Wiederherstellung sowie die Zuständigkeiten bestimmt. Aus dem Hostingentgelt allein ergibt sich keine Zusage einer unbegrenzten Archivierung. Vereinbarte Sicherungspflichten und gesetzliche Sorgfaltspflichten bleiben unberührt. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Betreuung rund um die Uhr ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit stimmen die Parteien die Übergabe der vereinbarten Daten und Zugänge sowie eine gegebenenfalls erforderliche Migration ab. Zusätzliche Unterstützungsleistungen und deren Vergütung werden vorab vereinbart. Gesetzliche Herausgabe-, Aufbewahrungs- und Löschungspflichten bleiben bestehen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen und Zugangsdaten vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur vereinbarten Vertragserfüllung erforderlich oder rechtlich geboten ist. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese AGB ersetzen diese gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO nicht. Darin werden insbesondere Verarbeitung und Weisungen, Schutzmaßnahmen, weitere Auftragsverarbeiter, Unterstützungspflichten, Nachweise und Kontrollen sowie Rückgabe oder Löschung der Daten geregelt. Informationen zur Datenverarbeitung auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.
10. Haftung und Vertragsbeendigung
Für laufende Hosting-, Wartungs- und Betreuungsverträge mit Unternehmern gilt, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde: Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor der Verlängerung der Vertragslaufzeit beim anderen Vertragspartner eingehen. Die neue Laufzeitrechnung wird zum Beginn der verlängerten Vertragsperiode ausgestellt. Eine frühere Rechnungsausstellung verkürzt die Kündigungsfrist nicht.
Automatische Verlängerung: Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag bei jährlicher Abrechnung um ein weiteres Vertragsjahr und bei monatlicher Abrechnung um einen weiteren Vertragsmonat. Die Kündigungsfrist beträgt in beiden Fällen einen Monat vor dem jeweiligen Laufzeitende.
Die gewählte Vertrags- und Abrechnungsperiode, die automatische Verlängerung und die einmonatige Kündigungsfrist werden vor Vertragsabschluss im Angebot oder einer Vertragsübersicht ausdrücklich hervorgehoben. Der Beginn der ersten Periode richtet sich nach Abschnitt 5; der konkrete Leistungszeitraum wird auf der Rechnung ausgewiesen. Bei monatlicher Laufzeit ist eine Kündigung daher einen vollen Monat vor dem gewünschten Laufzeitende erforderlich, nicht erst vor Erhalt der nächsten Rechnung. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen; maßgeblich ist ihr Zugang beim anderen Vertragspartner. Eine verspätet zugegangene Kündigung wirkt zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der jeweiligen Frist. Die vorstehenden Kündigungsfristen und automatischen Verlängerungen gelten ausschließlich für laufende Hosting-, Wartungs- und Betreuungsverträge. Aufträge zur einmaligen Erstellung einer Website sind davon ausgenommen.
Für Haftung, Rücktritt und die Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung gelten die individuell vereinbarten Bedingungen und die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss. Gesetzliche Rechte zur Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
11. Vertragsfassung und ergänzende Regelungen
Für einen Vertrag ist die bei seinem Abschluss vereinbarte Fassung maßgeblich. Eine spätere Änderung der auf dieser Website veröffentlichten AGB ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Soweit keine wirksame Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Zuständigkeiten und zwingende Schutzvorschriften bleiben unberührt.
Stand: 7. September 2026